Der Pfarrkirchenrat
Der Pfarrkirchenrat ist für die pfarrliche Verwaltung verantwortlich. Dazu zählen Finanzgebarung, Erhaltung der Kirchen, Kapellen und anderen pfarrlichen Gebäude, Liegenschaftsverwaltung.
Neben all diesen sehr „weltlichen“ Agenden ist es uns ein Anliegen, die pastoralen Bemühungen zu unterstützen und Sorge zu tragen für eine langfristig gesicherte Seelsorge in Bildstein.
Aber auch Bemühungen, in unserem Wirkungskreis zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen – Stichwort Energie – und nachhaltige Investitionsmaßnahmen zu setzen, gehören zu unseren Bestrebungen.
Der Pfarrkirchenrat wird jeweils auf 5 Jahre gewählt.